Journalisten-Stiftung in Niedersachsen
Die "Journalisten-Stiftung in Niedersachsen - Notlagenhilfe für Journalistinnen + Journalisten + deren Hinterbliebenen" wurde 2010 errichtet. Sie hat ihren Sitz in Hannover.
Zweck der Stiftung ist die freiwillige einmalige, wiederholte oder laufende finanzielle Unterstützung der Mitglieder des DJV LV Niedersachsen und deren Hinterbliebenen, soweit Hilfe Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 53 AO und für deren Hinterbliebenen im Sinne des § 53 Nr. 2 AO besteht.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.
Anträge auf Unterstützung sind an folgende Adresse zu richten:
Journalisten-Stiftung in Niedersachsen
-Notlagenhilfe für Journalistinnen + Journalisten + deren Hinterbliebene-
Schiffgraben 15
30159 Hannover
Kolleg*innen kann geholfen werden
Spenden erbeten
Mitglieder unseres Verbandes geraten in Not – zum Beispiel in der Coronakrise, aber auch durch andere schwere Krankheiten, weil ihnen als Freiberuflern plötzlich viele Auftraggeber wegbrechen oder ein anderer Schicksalsschlag trifft. Auch Angehörige von niedersächsischen Medienschaffenden brauchen Unterstützung, wenn ihr Partner oder ihre Partnerin unerwartet stirbt.
Früher half in diesen Fällen der Verein Kollegenhilfe, nun tut es die Journalisten-Stiftung in Niedersachsen. Die Stiftung ist auf Spenden angewiesen. Schon 10, 25 oder 50 Euro im Jahr können helfen. Selbstverständlich können finanzielle Zuwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Unser Spendenkonto:
IBAN: DE53 2505 0180 0900 47 46 88
BIC: SPKHDE2HXXX