Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Niedersachsen

Der Presseausweis - für Profis

Presseausweis

Für den journalistischen Alltag ist er wichtig: der Presseausweis, wie oben abgebildet.

PDF: Antragsformular des DJV Landesverband Niedersachsen inkl. der Informationen über die Datenverarbeitung bei der Ausstellung des Presseausweises

Der bundeseinheitliche Presseausweis wird vom Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) ausgestellt – und zwar nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten. Genau deshalb ist er anerkannt: bei Behörden, in den Reihen der Polizei und bei vielen Unternehmen. Die Hauptberuflichkeit muss jährlich nachgewiesen werden.

Freiberuflich tätige Kolleginnen und Kollegen müssen dem Antrag aktuelle Nachweise zur hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit beifügen (aktuelle KSK-Bescheinigung oder Honorarrechnungen der letzten 3 Monate).

Festangestellte Kolleginnen und Kollegen müssen Nachweise vorlegen, wenn sich ihr Status im Verlauf des Jahres geändert hat oder z.B. der Arbeitgeber gewechselt wurde (Kopie des Arbeitsvertrages).

Der Presseausweis im Scheckkartenformat wird jährlich neu ausgestellt. Er gilt nur für das aufgedruckte Kalenderjahr. Sicherheitsmerkmale wie Hologramm und bestimmte Drucktechniken sollen der Fälschungssicherheit des Ausweises dienen und Missbrauch verhindern.

Damit der Presseausweis rechtzeitig ausgestellt werden kann, benötigt die DJV-Geschäftsstelle den vollständig ausgefüllten Antrag einschließlich Farbfoto im angegebenen Format. Der Antrag kann nicht bearbeitet werden, wenn die Angaben nicht leserlich oder nicht vollständig sind und die Unterschrift fehlt.

Bitte senden Sie den Antrag einschließlich Farbfoto an den DJV-Landesverband Niedersachsen, Schiffgraben 15, 30159 Hannover.

Es ist auch möglich, den Antrag in digitaler Form (eingescannt oder als Handy-Foto) an kontakt[at}djv-niedersachsen.de zu übermitteln. Bitte fügen Sie in diesem Fall das geforderte Foto als digitale Bilddatei im jpg/jpeg-Format bei.
 

Sowohl Mitglieder, als auch Nichtmitglieder können einen Presseausweis beim DJV beantragen, sofern sie hauptberuflich im Journalismus tätig sind.

Gebühren für Nicht-Mitglieder:

Presseausweis:   90,00  Euro 

Autopresseschild:  5,00 Euro
 

Wenn die Prüfung des Presseausweis-Antrages ergibt, dass dieser abzulehnen ist, weil eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit nicht vorliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro erhoben, die bei Erstattung der Presseausweisgebühr einbehalten wird.

Die Gebühren sind vorab auf das Konto des DJV-Landesverbandes Niedersachsen zu überweisen.
Eine Bearbeitung des Antrages ist erst nach Zahlungseingang möglich.

Bankverbindung:
Sparkasse Hannover
BLZ 25050180
Konto-Nr. 405 493
IBAN: DE90 250501800000 405493
BIC: SPKHDE2HXXX

 

Die Vorteile für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie: Die in der Folge genannten Vorteile sind im Zusammenhang mit Ihrer journalistischen Tätigkeit zu sehen. Der Presseausweis dient nicht privaten Zwecken.

Sie benötigen Informationen von Behörden?
Mit dem Presseausweis können Sie gegenüber Behörden nachweisen, dass Sie hauptberuflich als Journalist tätig sind. Unter anderem können Sie sich mit Ihrem Presseausweis für den Bundestag oder die Landtage akkreditieren. Behörden sind zudem durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalisten kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten.

Sie wollen in gesperrten Bereichen recherchieren?
Auch wenn Sie über politische und sportliche Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit einem Unglücksfall berichten wollen, ist es hilfreich, den Presseausweis zur Hand zu haben. Denn der Ausweis erleichtert Ihnen die Akkreditierung oder den Zutritt zu Bereichen, die für Publikum gesperrt sind. Gerade wenn Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen kurzfristig auf ein Gelände gelangen müssen, erleichtert der Presseausweis den Polizisten vor Ort die Entscheidung darüber, wen sie zulassen und wen nicht.

Sie wollen von einer Messe und über die dort vorgestellten Neuheiten in der Branche berichten?
Um als Journalist für Messen akkreditiert zu werden, setzen viele Messegesellschaften die Legitimation per Presseausweis voraus. Denn auch hier gilt wieder: Der Presseausweis garantiert, dass die Veranstalter es mit professionellen Journalisten zu tun haben. Eine Akkreditierung erleichtert Ihnen auch auf Messen die Recherchen: Sie können die Messe kostenlos besuchen und meist stehen eigene Ansprechpartner für die akkreditierten Journalisten bereit.

Sie brauchen Informationen aus Unternehmen und möchten über deren Produkte oder Veranstaltungen berichten?
Auch Unternehmen sind daran interessiert, dass Journalisten, die zu Produktpräsentationen, Aktionärsversammlungen, Kongressen oder Pressekonferenzen eingeladen werden, tatsächlich professionell tätig sind. Insofern verlangen sie häufig die Vorlage des Presseausweises für Akkreditierungen. Auch die Aufnahme in die Presseverteiler oder der Zugang zu Pressebereichen auf den Internetseiten der Unternehmen wird Ihnen durch den Besitz des Presseausweises erleichtert.

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