Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Niedersachsen

News aus Niedersachsen

Neue Corona-Regeln: Keine Sonderregeln für Journalist*innen

Tests auch in der Redaktion möglich

07.12.2021

Auch im journalistischen Arbeitsalltag kann es vorkommen, dass ein Test verlangt wird, etwa von Veranstalter*innen. Die Niedersächsische Landesregierung gestattet Selbsttests unter Aufsicht im Betrieb.

In weiten Teilen Niedersachsens gilt aufgrund der neuen Corona-Verordnung die so genannte „2GPlus“-Regel. Auch im journalistischen Arbeitsalltag kann es dabei vorkommen, dass Veranstalter*innen oder Schulen einen zusätzlichen Test verlangen.


Die Niedersächsische Landesregierung hat dazu darauf hingewiesen, dass auch der Betrieb, in dem zum Beispiel ein Selbsttest unter Aufsicht stattfindet, das Testergebnis bescheinigen kann. Das Dokument findet sich hier als PDF zum Download.


Freien Journalist*innen rät Regierungssprecherin Anke Pörksen, sich den Selbsttest bei beauftragenden Redaktionen bestätigen zu lassen oder sich als gegenseitig kontrollierende Gruppe zusammenzutun. Zudem dürfte ihrer Ansicht nach der generell freie Zugang für bereits Dreifachgeimpfte einigen Medienschaffenden bei der täglichen Arbeit helfen. Eine generelle Testbefreiung für Medienschaffende wie in Baden-Württemberg werde es in Niedersachsen aber nicht geben.


Sollte es Probleme bei der freien Berichterstattung geben, bitten wir unter kontakt[at]djv-niedersachsen.de um Rückmeldung. Dann suchen wir erneut das Gespräch mit der Landesregierung.

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