Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Niedersachsen

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Presseratsrüge

Nordwest-Zeitung verletzt journalistische Sorgfalt

11.06.2019

Wegen einer Verletzung der journalistischen Sorgfalt und einer unzulässigen Vorverurteilung erhielt die Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ eine Rüge des Deutschen Presserates.


Wegen einer Verletzung der journalistischen Sorgfalt nach Ziffer 2 des Pressekodex und einer unzulässigen Vorverurteilung nach Ziffer 13, Richtlinie 13.1 wurde die Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ gerügt.

Die Redaktion hatte unter der Überschrift „Klinikum-Leitung unbestechlich?“ eine anonyme Strafanzeige gegen eine Klinik-Leitung zum Anlass genommen, unter voller Namensnennung und mit Fotos der Angezeigten umfangreich über die erhobenen Vorwürfe zu berichten. In einer Mitteilung des Presserates heißt es, dass die Redaktion den Betroffenen keine ausreichende Gelegenheit gegeben hatte, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die Staatsanwaltschaft stellte schon wenige Tage später das Ermittlungsverfahren mangels Anfangsverdachts ein.

Allein aufgrund einer anonymen Strafanzeige, die für sich genommen noch keine Aussage über den Wahrheitsgehalt der erhobenen Vorwürfe macht, wird hier – ohne ausreichend zu recherchieren – umfangreich und in identifizierender Weise berichtet. Die Betroffenen werden damit an den Pranger gestellt. Dies stellt eine massive Verletzung presseethischer Grundsätze dar.

Die Beschwerde-Ausschüsse des Deutschen Presserats hatten auf ihren Sitzungen vom 4. bis 6. Juni insgesamt acht Rügen erteilt.
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