Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Niedersachsen

News aus Niedersachsen

Gericht entscheidet im Sinne der Pressefreiheit

Madsack gegen Oberbürgermeister Schostok

27.02.2019

Die Stadt Hannover darf einen Journalisten der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" nicht verdächtigen, sich illegal Zugang zu Akten in einem Ermittlungsverfahren verschafft zu haben.


Das Verwaltungsgericht Hannover untersagte jetzt der Landeshauptstadt Hannover, verschiedene in Pressemitteilungen aus dem August 2018 getätigte Äußerungen zu wiederholen. Die Verlagsgesellschaft Madsack sei "in ihrem Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit" verletzt worden. Der Grundsatz der Staatsferne der Presse verpflichte die Stadt dazu, "besondere Zurückhaltung bei der Kommentierung von Presseberichten zu üben, um eine direkte oder indirekte Einflussnahme auf die Berichterstattung zu vermeiden".

Der juristische Streit hatte sich aufgrund der HAZ-Berichterstattung über Oberbürgermeister Stefan Schostok und die so genannten Rathausaffäre entwickelt. Der DJV Niedersachsen hatte die Versuche der Stadt Hannover, die Berichterstattung der HAZ zu kriminalisieren, öffentlich kritisiert und als "klaren Angriff auf die Pressefreiheit" bezeichnet.

Der Richterspruch gibt dieser Einschätzung nun Recht. Die Pressemitteilung des Gerichts zum Nachlesen gibt es hier.
 
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