Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Niedersachsen

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Auskunftssperre: Schutz für Journalist*innen verbessert

03.05.2022

Das Niedersächsische Innenministerium hat in einem Erlass verfügt, dass investigativ arbeitenden Journalist*innen die Eintragung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetzes erleichtert wird.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat in dem Erlass an die niedersächsischen Meldestellen verfügt, dass investigativ arbeitende Journalist*innen die Eintragung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetzes erleichtert und sie so besser geschützt werden.

Das Ministerium stellt klar: Journalist*innen, die zum Beispiel über Querdenker, Rechtsradikale oder Clankriminalität berichten, können die Darlegung einer Gefährdungslage bereits dadurch nachweisen, dass eine arbeitgeberseitige Bescheinigung über den einschlägigen Tätigkeitsbereich oder bereits erfolgte bzw. konkrete beabsichtigte einschlägige Veröffentlichungen vorgelegt werden. Eine Auskunftssperre kann in diesen Fällen bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auch unabhängig von ergangenen Hassmails oder anderen strafrechtlichen relevanten Vorkommnissen eingetragen werden. Das Ministerium erteilt damit der Darlegung einer konkreten Gefahrenlage für die Eintragung einer Auskunftssperre eine Absage.

Dem vorausgegangen war ein ablehnender Bescheid einer Meldebehörde gegenüber einer Journalistin mit einschlägigen Tätigkeitsbereich bei der Nordwest-Zeitung. Obwohl es selbst von der Polizei vor Ort Unterstützung für die Journalistin gab, lehnte die Behörde mangels Vorliegen einer akuten Gefahr den Antrag auf Eintragung einer Meldesperre ab.

Selbst Hassmails gegenüber der Journalistin, die als Nachweis einer konkreten Gefahrenlage vorgelegt wurden, ließ die Behörde außer Betracht. Der Verlag stellte sich vor seine Redakteurin und wandte sich daraufhin über seinen Arbeitgeberverband an das Innenministerium. Letztendlich wurde nun der Bescheid aufgehoben, weil er falsch war, und die Auskunftssperre bewilligt. Das Innenministerium sah sich aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der Rechtslage von der Behörde zu dem klarstellen Erlass veranlasst. (um)

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