Krankengeld
Bundeskabinett beschloss Änderungen
23. Feb. 2009 –Krankengeld: “7. Woche”-Krankengeld kommt, “1.-Tag”-Krankengeld nicht, Altersdiskriminierung verboten
Das Bundeskabinett hat Änderungen des Krankengelds beschlossen, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.
Die Neuregelung im Überblick:
- Freiwillig versicherte Selbstständige können einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit entweder über das „gesetzliche“ Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz oder einen Wahltarif absichern. Auch darüber hinausgehende Absicherungswünsche (z. B. höhere oder früher einsetzende Krankengeldansprüche) können über Wahltarife realisiert werden.
- Unständig und befristet Beschäftigte können für den Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zwischen dem „gesetzlichen“ Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz und einem Wahltarif wählen. Weitere Ansprüche können über Wahltarife abgesichert werden.
- Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) haben weiterhin einen Anspruch auf "gesetzliches" Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Wer vor der siebten Woche Krankengeld beziehen will, muss dafür auch künftig einen Wahltarif abschließen.
Dies vermeidet ungerechtfertigte Belastungen durch die Einführung von Krankengeldwahltarifen. Wahltarife dürfen künftig keine Altersstaffelungen mehr enthalten. Bestehende Wahltarife enden mit Inkrafttreten der Neuregelung."
Erster kurzer Kommentar: Die Wiedereinführung des "klassischen" gesetzlichen Krankengelds war eine der Hauptforderungen des DJV in den letzten Monaten. Allerdings ist der Anspruchsbeginn erst ab der siebten Woche vorgesehen, das ist für unständig Beschäftigte zu spät. Wer Krankengeld vor der siebten Woche möchte und auch nicht durch einen Tarifvertrag (für arbeitnehmerähnliche Personen) geschützt ist, muss einen Wahltarif abschließen. Bei den Wahltarifen ist allerdings auch eine wichtige Änderung erfolgt, die vom DJV angeregt wurde: Mit dem Verbot von Altersstaffelungen bei Wahltarifen ist zumindest die Altersdiskriminierung vom Tisch.
Die jetzt beschlossenen Änderungen sind aus DJV-Sicht nicht ausreichend. Für unständig Beschäftigte sollte wieder Krankengeld ab dem 1. Tag geleistet werden, so die Forderung des DJV. Mitglieder werden daher gebeten, weiterhin an ihre Abgeordneten zu schreiben und eine Änderung der Regelung einzufordern.
Diese Meldung finden Sie auch im Internet unter
http://www.djv.de/Aktuelle-Kurznachrichten-fuer.1654.0.html
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