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Presseausweis 2010

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21. Sep. 2009 – Er steckt in den Taschen zehntausender professioneller Journalisten – und nur in deren Taschen: der Presseausweis. Ob sie als Journalist frei recherchieren wollen und dafür Zugang zu Veranstaltungen, gesperrten Geländen oder Informationen benötigen oder ob sie als Veranstalter oder Institution sicher sein wollen, dass sie es tatsächlich mit professionellen Journalisten zu tun haben: Der Presseausweis hilft ihnen weiter.
Er hat sich bewährt. Seit langem dient er als Nachweis professioneller journalistischer Tätigkeit. Ohne ihn würde die Arbeit von Journalisten, würde Recherchieren und Fotografieren deutlich erschwert. Ohne ihn würde aber auch die Arbeit mit Journalisten komplizierter. Denn ohne ihn müssten Behörden oder Veranstalter bei jeder einzelnen Akkreditierung, bei jeder einzelnen Auskunft erst prüfen, ob sie es wirklich mit einem professionellen Journalisten zu tun haben. Die Prüfung kann entfallen, denn der Presseausweis belegt, dass der Inhaber tatsächlich Journalist ist.
Der Presseausweis wird ausschließlich von den sechs Medienverbänden Deutscher Journalistenverband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) ausgestellt – und zwar nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten. Genau deshalb ist er anerkannt, anerkannt bei Behörden, in den Reihen der Polizei und bei vielen Unternehmen.
Der Presseausweis im Scheckkartenformat wird jährlich neu ausgestellt. Er gilt nur für das aufgedruckte Kalenderjahr. Sicherheitsmerkmale wie Hologramm und bestimmte Drucktechniken sollen der Fäschungssicherheit des Ausweises dienen und Missbrauch verhindern.
Damit der Presseausweis rechtzeitig ausgestellt werden kann, benötigt die Geschäftsstelle des DJV Niedersachsen den vollständig ausgefüllten Antrag einschließlich Farbfoto im angegebenen Format. Der Antrag kann nicht bearbeitet werden, wenn die Angaben nicht leserlich oder nicht vollständig sind und die Unterschrift (siehe Seite 2) fehlt.

Bitte senden Sie den Antrag einschließlich Farbfoto an den DJV-Landesverband Niedersachsen, Schiffgraben 15, 30159 Hannover. 

Selbstverständlich ist es auch möglich, das für den Presseausweis geforderte Foto der Geschäftsstelle digital zu übermitteln. Die notwendigen Voraussetzungen zu Dateiformat und Bildgröße stehen auf dem Antrag. Bitte denken Sie daran, eine eindeutige Dateibezeichnung zu verwenden.

Die Gebühren für Nicht-Mitglieder betragen:
Presseausweis: 59,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer
Autopresseschild: 5,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Die Gebühren sind vorab auf das Konto des DJV-Landesverbandes Niedersachsen bei der

Sparkasse Hannover,
BLZ 25050180,
Konto-Nr. 405 493

zu überweisen. Eine Bearbeitung des Antrages ist erst nach Zahlungseingang möglich
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© DJV Niedersachsen, Schiffgraben 15, 30159 Hannover