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Alles, was Recht ist ...

Workshop gut besucht

Seminar_Presserecht
Dorothee Bölke (li.) in Hannover. Foto: WS Press
30. Jun. 2009 – Dürfen Journalisten berichten, dass eine bekannte Popsängerin HIV-positiv ist und möglicherweise wissentlich andere angesteckt hat – nur weil es der zuständige Staatsanwalt bekannt gegeben hat?  Und was tut man, wenn der zitierte Informant nach der Veröffentlichung alle heiklen Äußerungen abstreitet?

Fragen wie diese hatten mehr als 30 Journalisten am 13. Juni zum Presserechts-Workshop des DJV Niedersachsen gelockt. Die Hamburger Rechtsanwältin Dorothee Bölke konnte auf Grund ihrer langen Erfahrung - auch als Justiziarin beim „Spiegel“ und Geschäftsführerin des Deutschen Presserats – mit zahlreichen Beispielen einige Fallstricke der täglichen redaktionellen Arbeit aufzeigen.

So betonte sie unter anderem, dass bei der Berichterstattung über Ermittlungsverfahren im frühen Stadium stets auch alle mitberichtet werden müsse, was den Verdächtigen entlastet. Unbestätigte Vermutungen, die zum Beispiel ein Nachbar geäußert hat, sollten immer verifiziert oder eben weggelassen werden.

Auch über Karikaturen, Interviews und Bilder debattierten die Referentin, Redakteure, freie Schreiber und Fotografen lebendig und ausdauernd. Manch einem waren die viereinhalb Stunden noch zu kurz. Zahlreiche Teilnehmer forderten eine Fortsetzung.
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